Bis vor wenigen Jahren mussten alle Betreiber und Betreiberinnen einer Photovoltaikanlage die Erlöse aus der Einspeisevergütung versteuern. Seit dem 1. Januar 2023 gilt – rückwirkend für das Steuerjahr 2022 – die Einkommensteuerbefreiung für neue und bestehende Photovoltaikanlagen bis 30 kWp. Zwar müssen alle Anlagen weiterhin beim Finanzamt angemeldet werden, es wird aber keine Einkommensteuer mehr für die Einspeiseerlöse fällig.
Zusätzlich gilt für die Photovoltaikmodule und die damit verbundenen Komponenten sowie für Planung und Installation der sogenannte Nullsteuersatz: Das heißt, Eigenheimbesitzer, die eine PV-Anlage neu installieren, zahlen keine Mehrwertsteuer mehr für Kauf und Installation ihrer Anlage.